AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SAT-TV Service GmbH
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für den Geschäftsverkehr der SAT-TV Service GmbH, mit der
Geschäftsanschrift Florianigasse 41, in 1080 Wien, FN 506587g (im Folgenden „SAT-TV GmbH“),
gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und
künftigen Geschäftsverkehr mit unserem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich
Bezug genommen wird.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen
–insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – werden
nicht anerkannt. Anderes gilt nur dann, wenn dies von der SAT-TV GmbH ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurde.
§ 2 Angebot
2.1 Die Annahme eines Angebotes der SAT-TV GmbH durch den Vertragspartner bedarf der
Schriftform; dazu ist auch die Mitteilung per E-Mail oder Faxnachricht geeignet.
2.2 Im Angebot der SAT-TV GmbH sind nicht enthalten (i) Blitzschutz, falls erforderlich und
(ii)erforderlicher Stromanschluss. Sollte der Vertragspartner die SAT-TV GmbH mit diesen Leistungen
zusätzlich beauftragen, wird SAT-TV GmbH diese Leistungen in Rechnung zu stellen.
2.3 Vom Gegenstand der Leistung ist nur die gehörige Installation der Empfängervorrichtung umfasst,
nicht jedoch sonstige Leistungen, wie etwa Systembereinigungen. Nicht Inhalt eines Angebotes sind
erforderliche Maßnahmen, die nicht im Bereich der SAT-TV GmbH liegen; dies sind insbesondere
der Wechsel von Programmen, Frequenzen, Normen und Codierungsänderungen, Reparatur oder
Systembereinigung vorhandener Kabelnetze, Störungen durch Richtfunkstrecken, nicht vorhersehbare
bauliche Maßnahmen. Weiters nicht Inhalt des Angebotes ist die Behebung von Schäden, die aufgrund
der Montage der vom Vertragspartner bestellten Leistungen der SAT-TV GmbH unumgänglich sind
(z.B. Demontage oder Beschädigung von Eternitplatten etc.).
2.4 Der Begriff „Montagen´“ umfasst nicht Leistungen, welche mit derartigen Tätigkeiten üblicherweise
verbunden sind; nicht zur Montage gehören etwa [Demontagen von Wandverbauten – oder Wandverkleidungen etc.]
2.5 SAT-TV GmbH ist an ein Angebot nur für die Dauer von 2 Monaten gebunden.
§ 3 Kostenvoranschläge
3.1 Kostenvoranschlag umfasst nicht
· Vorleistungen, wie insbesondere die Besichtigung des Erstellungsortes und der Adaptierung von
Kopfstellen, sowie Zusatzkosten, welche durch erhöhten Aufwand entstehen (wie Demontage
von Einbauschränken, Verlegung von Kabeln hinter Sesselleisten oder einer bereits vollen Verrohrung).
Diese werden von der SAT-TV GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 In Kostenvoranschlägen angeführte Kabellängen sind geschätzt; der Kostenvoranschlag wird daher
bezüglich der Kabellängen ausdrücklich als nicht verbindlich bezeichnet. Verrechnet wird nach den
tatsächlich zur Auftragsausführung verwendeten Kabellängen.
3.3 Der Stand der Software der angebotenen Decoder, entspricht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt
der Zustellung des Kostenvoranschlages. SAT-TV GmbH ist nicht verpflichtet nach diesem Zeitpunkt
anfallende technische Änderungen seitens der Programmanbieter zu berücksichtigen oder durch diese
Änderungen erforderliche Anpassungen der erbrachten Leistungen der SAT-TV GmbH vorzunehmen.
3.4 Mehrkosten der SAT-TV GmbH aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre der
SAT-TV GmbH liegen, wie z.B. durch den Vertragspartner verursachte Terminänderungen oder
Verzögerungen der Leistungsabnahme, Stehzeiten, sind vom Vertragspartner zu tragen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils
gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen.
4.2 SAT-TV GmbH ist bei Teillieferungen berechtigt Teilrechnungen auszustellen. Bei Eintritt
einer durch den Vertragspartner verursachten Unterbrechung der Leistungserbringung der
SAT-TV GmbH, ist SAT-TV GmbH berechtigt eine Rechnung über die bis zu diesem Zeitpunkt
ausgeführten Leistungen zu legen.
4.3 SAT-TV GmbH ist berechtigt die erbrachten Leistungen nach Übergabe an den Vertragspartner
in Rechnung zu stellen. Als Übergabe gilt die Fertigstellung und Prüfung der Funktion durch erfolgreiche Signalmessung.
4.4 Die Rechnungen sind prompt fällig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SAT-TV GmbH.
§ 6 Verzug
6.1 Die Lieferfristen und Termine werden von SAT-TV GmbH nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind,
falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich als
voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner. Die Lieferfrist
beträgt aber jedenfalls nicht länger als 2 Monate.
6.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung
einer angemessenen Nachfrist von 2 Monaten möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen
Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil,
bezüglich dessen Verzug eingetreten ist.
§ 7 Schadenersatz
7.1 Zum Schadenersatz ist SAT-TV GmbH in allen in Betracht kommenden Fällen nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SAT-TV GmbH ausschließlich
für Personenschäden.
7.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen
Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet SAT-TV GmbH
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Gerichtsstand und Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 9 Weitere Bestimmungen
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller
anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der
rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
9.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.